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   VG Stuttgart, 03.11.2008 - 12 K 2371/08   

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https://dejure.org/2008,21498
VG Stuttgart, 03.11.2008 - 12 K 2371/08 (https://dejure.org/2008,21498)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.11.2008 - 12 K 2371/08 (https://dejure.org/2008,21498)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. November 2008 - 12 K 2371/08 (https://dejure.org/2008,21498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch auf Beihilfe von Wahlleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn des Fristlaufs nach § 6 a Abs. 2 S. 1 Beihilfeverordnung (BVO) bei fehlender Feststellbarkeit des Zugangs der nach § 6 a Abs. 2 S. 3 BVO vorgeschriebenen Information an den Beihilfeberechtigten; Anspruch einer Beamtin auf Widerruf (Referendarin) auf Beihilfe von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVO § 6a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; LVwVfG § 32 Abs. 5
    Beihilfe: Wahlleistungen; Ausschlussfrist; unzulässige Rechtsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83

    Erlöschen reisekostenrechtlicher Ansprüche - Reisekostenvergütung

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - 12 K 2371/08
    Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass mangelnde Rechtskenntnis zu Lasten des Beamten geht, weil das geltende Recht allgemein als bekannt anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.1984 - 6 C 33/83 -, zu einer reisekostenrechtlichen Ausschlussfrist).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04

    Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfe für ärztliche Wahlleistungen,

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - 12 K 2371/08
    Eine Regelung, wie sie § 6 a Abs. 2 BVO enthält, nämlich die Gewährung von Beihilfe für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen und besonderen Unterkunftsleistungen von der Zahlung eines bestimmten Betrages abhängig zu machen, ist grundsätzlich zulässig (BVerwG, Urt. v. 28.04.2005 - 2 C 10.04 -).
  • VGH Bayern, 08.11.2000 - 3 B 98.3077
    Auszug aus VG Stuttgart, 03.11.2008 - 12 K 2371/08
    Im Übrigen wird auch sonst erwartet, dass Beamte frühere Mitteilungen im Auge behalten (vgl. BayVGH, Urt. v. 08.11.2000 - 3 B 98.3077 -, Juris, im Falle einer Rückforderung).
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